AGB

AGB

1. Gegenstand der Bedingungen
Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Vermietung und den Verkauf der Notruf- und Service-Leistungen von praeventi GbR (nachfolgend praeventi genannt).

2. Standardleistung
praeventi stellt dem Kunden ein Hausnotrufsystem, bestehend aus der Software, dem Basisgerät und Mobilgeräte zur Miete oder zum Kauf zur Verfügung.
2.1 praeventi hält während der Mietdauer das Notrufgerät zur Nutzung des Kunden instand.
a) Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Monate. Sie beginnt mit der Annahme des Notruf-Systems. Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn nicht fristgerecht 2 Wochen vor Monatsende gekündigt wird.
b) Die Instandhaltung gewährleistet die Nutzung bei ordnungsgemäßem Gebrauch.
c) praeventi wechselt defekte Notrufgeräte aus. Das Austauschgerät wird mit den aktuellen Kundendaten programmiert.
2.2 praeventi hat vertraglich vereinbart, dass das Hausnotrufgerät Meldungen zur Notruf- und Serviceleitstelle über unsere Hausnotrufzentrale des Betreibers kontinuierlich übermittelt und überwacht. Das Verhalten des Netzbetreibers ist im Notfall-Bearbeitungsplan mit dem Kunden konkret vereinbart. Die Anrufe des Hausnotrufgerätes werden über einen vorhandenen analogen Telefonanschluss oder einen vorhanden ISDN-Anschluss des Netzbetreibers übermittelt. Die Überlassung dieser Anschlüsse sowie die Verbindungen des Netzbetreibers sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

3. Zusätzliche Leistungen
3.1 praeventi haftet nach Vereinbarung im Rahmen der bestehenden betriebstechnischen Möglichkeiten. Jedoch gegen Entgelt, für folgende zusätzliche Leistungen:
a) Beseitigung von Störungen und Schäden bei nicht ordnungsgemäßen Gebrauch des Hausnotruf-Gerätes oder auf Verletzung der unter Punkt 4 erwähnten Pflichten und Obliegenheiten sowie auf sonstige vom Kunden verursachte Einwirkungen.
b) Vermietung von peripheren Einrichtungen zum Hausnotrufgerät (z.B. Funk-Finger, -Bewegungsmelder, -Rauchmelder, Sturzmelder).

4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
c) Vereinbarte Preise sind fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde an praeventi die entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat.
d) Die elektrische Energie für den Betrieb des Hausnotrufgerätes ist auf eigene Kosten bereitzustellen.
e) Der Kunde muss die Daten zum Erstellen des Notrufbearbeitungsplanes schriftlich bereit stellen.
f ) Alle Instandhaltungsarbeiten am Hausnotrufgerät bzw. das periphere Einrichten dürfen nur von praeventi ausgeführt werden.
g) Vom Kunden verursachte Störungen des Hausnotrufgerätes werden ab der Meldung von praeventi dem Kunden berechnet.
h) Das Hausnotrufgerät darf nur mit Zustimmung von praeventi an einem anderen als dem vereinbarten Ort aufgestellt werden. praeventi kann die Zustimmung von der Leistung einer Sicherheit abhängig machen.

5. Überlassung an Dritte
Dem Kunden wird nicht gestattet, das Hausnotrufgerät Dritten, ohne vorherige Erlaubnis von praeventi, zum Gebrauch zu überlassen oder zu vermieten. Bei Missachtung steht dem Kunden kein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.

6. Zahlungsbedingungen
6.1 Monatliche Preise sind, beginnend mit der Annahme des Notrufgerätes und deren peripheren Einrichtungen, zu zahlen. Danach sind diese Preise bis zum Ende des Vertragsverhältnisses monatlich im Voraus zu zahlen.
6.2 Sonstige Preise sind nach Erbringen der Leistung zu zahlen.
6.3 Der Kunde ermächtigt praeventi, die Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden benennenden Kontos durch Lastschrift einzulösen.

7. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungs-beschreibung und der Preise
7.1 Punkt 7. werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde praeventi nicht schriftlich widerspricht. praeventi weist im Mitteilungsschreiben darauf hin. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung eingegangen sein.
7.2 Änderung der Umsatzsteuer:
praeventi aktualisiert bei Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes die Preise.

8. Zahlungsverzug
8.1 Kommt der Kunde für 2 aufeinander folgen-de Monate mit der Bezahlung bzw. eines Teils der Preise in Verzug, kann praeventi den Vertrag fristlos kündigen.
8.2 Für Nichteinhaltung der Mietverträge werden die vereinbarten monatlichen Preise bis zum Ende der Mietzeit sofort fällig, sowie Rückgabe der Mietgeräte an praeventi innerhalb von 6 Werktagen, anderenfalls wird der Zeitwert des Notrufgerätes berechnet.
8.3 Weitere Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleiben praeventi vorbehalten.

9. Leistungsverzug
Gerät praeventi mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach Punkt 11. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtig, wenn praeventi eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens zwei Wochen betragen muss.

10. Kündigung
10.1 Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner frühestens zum Ablauf der Mindest-Mietzeit / -Vertragslaufzeit zum Schluss eines jeden Werktages kündbar. Die Kündigung muss praeventi oder dem Kunden mindestens 6 Werktage vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich zugehen. Samstage gelten nicht als Werktage.
10.2 Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis vor Inbetriebnahme, so hat er praeventi Aufwendungen für bereits durchgeführte Leistungen zu zahlen.

11. Gewährleistung
11.1 Notrufgerät
a) Ist das überlassene Notrufgerät mit Mängeln behaftet, die den vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt, so hat der Kunde, sofern er seiner Pflicht zur Anzeige nachkommt, das Recht auf Beseitigung der Mängel oder Gerätetausch. Dadurch entfällt der Anspruch auf Minderung des monatlichen Preises auf Schadensersatz.
b) Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung kann der Kunde den Vertrag ohne Frist kündigen.

12. Haftungsbeschränkungen
12.1 Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der zugesicherten Eigenschaft der Hausnotrufgeräte haftet praeventi für alle darauf zurückzuführenden Schäden.
12.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet praeventi für Leistungs-Verzug.
12.3 praeventi haftet ausschließlich nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.4 Meldungen, die durch Verschulden des Kunden ohne begründeten Anlass ausgelöst werden, ersetzt praeventi die entstandenen Aufwendungen, auch vor etwaigen Ansprüchen Dritter (z.B. Träger des Rettungsdienstes).
12.5 Außerhalb seiner Einflussnahme übernimmt praeventi keine Haftung für verspätete oder nicht erfolgte Einsätze des benachrichtigten Arztes/Rettungsdienstes usw.

13. Rückgabe des Hausnotrufgerätes und der peripheren Einrichtungen
Mit Vertragsende obliegt dem Kunden die Rückgabe des gemieteten Hausnotrufgerätes. Wird es nach Vertragsende nicht binnen 6 Werktagen zurückgegeben, wird dem Kunden der Zeitwert des Gerätes berechnet.

14. Datenschutz
Alle für den Dienst relevanten Daten unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz und den bereichsspezifischen Datenschutzbestim-mungen. Damit stehen die Daten nur praeventi und seinen engen Partnern zur Verfügung.
Diese Daten sind für die Begründung und Änderung vertragsrelevant. Die Bestandsdaten werden mit Ablauf des Vertragsverhältnisses im folgenden Kalenderjahr gelöscht, soweit nicht gesetzliche Regelungen eine längere Speicherung erfordern (z. B. steuerrechtliche Bestimmungen).
Die Bestandsdaten des Notrufbearbeitungsplanes werden praeventis Notruf- und Serviceleitstelle übergeben.

15. Sonstige Bedingungen
15.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem jeweiligen Vertrag nur nach vorheriger Zustimmung von praeventi auf einen Dritten übertragen.
15.2 Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt deutsches Recht.
15.3 Zuständig ist das Amtsgericht Viersen.

Stand: 01.07.2018

praeventi GbR – Notruf & HomeService
Tönisvorsterstrasse 9
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